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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz / OHSAS 18001

 




[BDS Modelllösung «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» M9]

Worum geht es?
Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) regelt im Artikel 11a bis 11g den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben.
Die EKAS Richtlinie 6508 (Beizugsrichtlinie) konkretisiert diese Forderung noch. Die BDS Modelllösung stellt eine standardisierte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für diesen Beizug dar. Sie ist von der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) genehmigt.

Wie profitieren Sie?
Die Modelllösung ermöglicht es Ihnen, die Forderungen aus der EKAS Richtlinie 6508 mit System zu erfüllen. Die Offenheit des Systems erlaubt, das Beste aus anderen Lösungen wie z.B. Branchenlösungen, Betriebsgruppenlösungen etc. einzufügen, anzupassen und mit betriebsspezifischen Themen zu ergänzen. Somit entsteht eine massgeschneiderte, individuelle Lösung, welche aber aufgrund des vorgege-
benen Aufbaus den Vorteil bietet, von der EKAS anerkannt zu sein.

Unsere Dienstleistung
Wir implementieren die Modelllösung in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie in sämtlichen geforderten Bereichen wie z.B.
• Stellen von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)
• Sicherheitsleitbild, Sicherheitsziele
• Sicherheitsorganisation
• Ausbildung, Instruktion, Information
• Sicherheitsregeln
• Gefahrenermittlung, Risikobeurteilung
• Massnahmenplanung und –realisierung
• Notfallorganisation
• Mitwirkung
• Gesundheitsschutz
• Kontrolle, Audit

Selbstverständlich betreuen wir Sie auch nach der erfolgreichen Einführung der Modelllösung und überprüfen die Wirksamkeit sowie die Dokumentation der gelebten Sicherheit.

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[Einführung von Arbeitssicherheits-Managementsystemen nach OHSAS 18001]

Worum geht es?
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bilden seit jeher einen Bestandteil grösserer Unternehmen. Durch die Öffnung der Märkte und den verstärkten Vollzugsdruck seitens der Durchführungsorgane gewinnen diese Themen auch für KMU´s an Bedeutung.
Mit OHSAS 18001 existieren seit 1999 einheitliche Kritierien zur Bewertung eines Arbeitssicherheits-Managementsystems. Damit können Unternehmen mit einer offiziellen Anerkennung gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Behörde, Investoren und der Gesellschaft darlegen, dass sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nachweislich umsetzen.

Wie profitieren Sie?
Die Identifikation von Risiken und Gefahrenquellen ist mit zeitlichem Aufwand verbunden und erfordert Erfahrung. Unsere Spezialisten ermöglichen es Ihnen, Ressourcen gezielt einzusetzen. Falls in Ihrem Unternehmen schon ein Managementsystem existiert (z.B. ISO 14001) unterstützen wir sie bei der Integration des Arbeitssicherheits-Managementsystems, damit Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Mit einem Managementsystem nach OHSAS wird gleichzeitig die Erfüllung der EKAS-Richtlinie 6508 bestätigt.

Unsere Dienstleistung
Wir führen Ihre Organisation bis zur Zertifizierungsreife und unterstützen Sie in sämtlichen nach OHSAS 18801 geforderten Bereichen wie zum Beispiel:
• Rechtskonformität
• Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen
• Schulung von Mitarbeitenden
• Sicherheitsmassnahmenplanung
• Notfallvorsorge

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch nach Ihrer erfolgreichen Zertifizierung auf dem Weg der kontinuierlichen Verbesserung. Egal auf welchem Stand Sie sind, ob bereits eine Systematik vorliegt (z.B. Branchenlösung) oder nicht, wir unterstützen Sie kompetent und effizient.

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[Gefahrenportfolio]

Worum geht es?
Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Diese gesetzlichen Grundlagen verpflichten dazu, Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Dafür sind eine systematische Abklärung sowie die Definition von Schutzmassnahmen für die, bei den betrieblichen Tätigkeiten auftretenden Gefahren unumgänglich. Das Gefahrenportfolio verschafft darüber einen Überblick.

Wie profitieren Sie?
Die Erstellung eines Gefahrenportfolios setzt Fachwissen voraus. Wir beschäftigen uns täglich mit Gefährdungen in Betrieben verschiedener Branchen und bringen unsere langjährige Erfahrung auch gerne in Ihrem Betrieb ein. Wir zeigen Ihnen, wo Prioritäten gesetzt werden müssen und konzentrieren uns auf das Wesentliche. Das Gefahrenportfolio dient Ihnen auch als Nachweisdokument gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Lieferanten, Auditoren und Behörden.

Unsere Dienstleistung
Wir erstellen für Ihren Betrieb oder einen ausgewählten Teilbereich ein Gefahrenportfolio nach anerkannter Suva-Methodik. Dies beinhaltet u.a. folgende Tätigkeiten:
• Definieren der Systemgrenzen
• Erstellen des Gefahreninventars
• Einschätzen des Gefahrenpotentials
• Prüfen, ob anerkannte Regeln der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorhanden sind
• Feststellen, wo eine Risikobeurteilung durchzuführen ist

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[Risikoanalysen]

Worum geht es?
Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Diese gesetzlichen Grundlagen verpflichten dazu, Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Betriebe mit besonderen Gefahren gemäss ASA-Beizugsrichtlinie EKAS 6508 müssen eine Risikoanalyse durchführen. Diese muss durch einen Spezialisten der Arbeitssicherheit erstellt und nach einer anerkannten Methode durchgeführt werden.

Wie profitieren Sie?
Eine Risikoanalyse gibt Ihnen Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Unfällen und Berufskrankheiten und deren Auswirkungen. Sie beantwortet zudem Fragen zu Unfallursachen (Technik, Organisation, Verhalten, Stoffe, usw.) und Auswirkungen. Durch die Umsetzung der in der Risikobeurteilung definierten Massnahmen senken Sie das Risiko von unerwünschten Ereignissen und verringern somit Leid, Ausfalltage und dadurch Kosten.

Unsere Dienstleistung
An einer Besichtigung vor Ort begutachten wir den Bereich (Arbeitsplatz, Prozess, Maschine, etc.) für den die Risikoanalyse erstellt werden soll. Dabei spielt auch der Informationsaustausch mit den Arbeitnehmenden eine wichtige Rolle. Wahrscheinlichkeit und Schadensausmass werden abgeschätzt und anschliessend eine detaillierte Risikoanalyse gemäss anerkannter Suva-Methodik erstellt. Der schriftliche Bericht zeigt Ihnen die Gefährdungen auf und spezifiziert Schutzmassnahmen, die zu treffen sind.

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[Brandverhütung]

Worum geht es?
Brände gefährden Menschen, Umwelt und Material. Durch Feuer verursachte Schäden generieren in der Schweiz jährlich Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe. Eine vorsorglich betriebene und konsequent umgesetzte Brandverhütung ermöglicht es, das Risiko solcher Kosten im eigenen Unternehmen zu minimieren und Betriebsunterbrüche zu vermeiden. Die Umsetzung diverser Gesetze, Normen und Behördenauflagen in der Brandverhütung erfordert Know-how und Erfahrung, wodurch der Beizug eines Experten unumgänglich ist.

Wie profitieren Sie?
Die Vorgaben im Bereich Brandverhütung sind vielfältig und nicht immer einfach umzusetzen. Wir helfen Ihnen, optimale Lösungen zu finden für den besten Schutz Ihrer Mitarbeitenden, der Umwelt und Sachwerte und behördliche Auflagen zu erfüllen. Je früher Sie unsere Spezialisten beiziehen, desto optimaler können Sie sich vor einem Brand und dessen Folgen schützen. Für eine frühzeitige Planung sprechen auch die Kosten: Durch die Integration von Brandschutzmassnahmen in die Planungsphase eines Projektes lässt sich der Aufwand beträchtlich reduzieren.

Unsere Dienstleistung
Wir unterstützen Sie kompetent in den Bereichen:
• Evakuierung
• Explosionsschutz
• Fluchtwegkonzepte
• Notfallplanung

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[Asbest]

Worum geht es?
Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Diese gesetzlichen Grundlagen verpflich­ten dazu, Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.
In Innenräumen mit asbesthaltigen Materialien müssen Massnahmen getroffen werden, damit die Raumnutzer keinen gesundheitsgefähr­denden Asbestfaser-Belastungen ausgesetzt werden. Die EKAS­-Richtlinie 6503 «Asbest» zeigt den Arbeitgebern einen Weg auf, wie sie ihre Verpflichtung zur Verhütung von asbestbedingten Berufskrankheiten erfüllen können. Sie dient der einheitlichen, sach­gerechten und dem Stand der Technik entsprechenden Anwendung der erwähnten Vorschriften.
Weiter entstehen auch aus der Bauarbeitenverordnung (BauAV) diesbezügliche Pflichten, deren Umsetzung in der Praxis Fachwissen erfordert — der Beizug von Experten ist deshalb zu empfehlen.

Wie profitieren Sie?
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung des Risikos durch Asbest­faserfreisetzung. Aufgrund von Raumnutzung und des ermittelten Risikos schlagen wir abgeleitete Dringlichkeitsstufen für Sanierungs­massnahmen vor.
Als Gebäudeeigentümer kennen Sie danach das Risiko der Asbest­faserfreisetzung in Ihrer Liegenschaft. Allfällige Sanierungsarbeiten werden plan­- und budgetierbar.

Unsere Dienstleistung
In einem ersten Schritt wird das durch das asbesthaltige Material bedingte Potenzial der Asbestfaserfreisetzung beurteilt. Der Ober­flächenzustand sowie äussere Einwirkungen durch Luftströmungen, Temperaturwechsel usw. werden dabei mitberücksichtigt. Bei Bedarf entnehmen wir sachgerecht Proben (Staubklebeproben) und organi­sieren die Analyse durch ein akkreditiertes Labor mittels Rasterelekt­ronenmikroskop REM/EDXA.
In einem zweiten Schritt wird beurteilt, wofür und wie häufig der Raum benutzt wird und wie gut das Asbestvorkommen zugänglich ist.
Abschliessend werden die Ergebnisse der beiden vorangegangenen Schritte ausgewertet und die Dringlichkeitsstufen für Sanierungsmass­nahmen festgelegt.
Bei Verdacht auf hohe Raumluftbelastung (Beurteilungshilfe für Sofort­massnahmen wie Sperrung oder Evakuierung), führen wir Messungen zur Überprüfung der Faserbelastung mittels Luftmessungen nach VDI­-Richtlinie 3492 durch.

Informationen
Unser Vorgehen entspricht der anerkannten Vorgehensweise des «Forum Asbest Schweiz FACH».
Gerne informieren wir Sie genauer über unsere Dienstleistungen und zeigen Ihnen auch unsere diesbezüglichen Referenzen.


BDS Safety Management AG · Segelhof, CH-5405 Baden-Dättwil · Tel: +41 (0)56 486 71 71, Fax: +41 (0)56 486 73 73, eMail: bds@bds-baden.ch
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