[BDS Modelllösung «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» M9]
Worum geht es?
Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) regelt im Artikel 11a bis 11g den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben.
Die EKAS Richtlinie 6508 (Beizugsrichtlinie) konkretisiert diese Forderung noch. Die BDS Modelllösung stellt eine standardisierte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für diesen Beizug dar. Sie ist von der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) genehmigt.
Wie profitieren Sie?
Die Modelllösung ermöglicht es Ihnen, die Forderungen aus der EKAS Richtlinie 6508 mit System zu erfüllen. Die Offenheit des Systems erlaubt, das Beste aus anderen Lösungen wie z.B. Branchenlösungen, Betriebsgruppenlösungen etc. einzufügen, anzupassen und mit betriebsspezifischen Themen zu ergänzen. Somit entsteht eine massgeschneiderte, individuelle Lösung, welche aber aufgrund des vorgege-
benen Aufbaus den Vorteil bietet, von der EKAS anerkannt zu sein.
Unsere Dienstleistung
Wir implementieren die Modelllösung in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie in sämtlichen geforderten Bereichen wie z.B.
• Stellen von externen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA)
• Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung
• Sicherheitseinrichtungen und Schutzmassnahmen
• Organisation von Arbeitsscherheit und Gesundheitsschutz
• Notfallorganisation
• Ausbildungskonzept
Selbstverständlich betreuen wir Sie auch nach der erfolgreichen Einführung der Modelllösung und überprüfen die Wirksamkeit sowie die Dokumentation der gelebten Sicherheit.
[Einführung von Arbeitssicherheits-Managementsystemen nach OHSAS 18001]
Worum geht es?
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bilden seit jeher einen Bestandteil grösserer Unternehmen. Durch die Öffnung der Märkte und den verstärkten Vollzugsdruck seitens der Durchführungsorgane gewinnen diese Themen auch für KMU´s an Bedeutung.
Mit OHSAS 18001 existieren seit 1999 einheitliche Kritierien zur Bewertung eines Arbeitssicherheits-Managementsystems. Damit können Unternehmen mit einer offiziellen Anerkennung gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Behörden, Investoren und der Gesellschaft darlegen, dass sie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nachweislich umsetzen.
Wie profitieren Sie?
Die Identifikation von Risiken und Gefahrenquellen ist mit zeitlichem Aufwand verbunden und erfordert Erfahrung. Unsere Spezialisten ermöglichen es Ihnen, Ressourcen gezielt einzusetzen. Falls in Ihrem Unternehmen schon ein Managementsystem existiert (z.B. ISO 14001) unterstützen wir sie bei der Integration des Arbeitssicherheits-Managementsystems, damit Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Mit einem Managementsystem nach OHSAS wird gleichzeitig die Erfüllung der EKAS-Richtlinie 6508 bestätigt.
Unsere Dienstleistung
Wir führen Ihre Organisation bis zur Zertifizierungsreife und unterstützen Sie in sämtlichen nach OHSAS 18801 geforderten Bereichen wie zum Beispiel:
• Rechtskonformität
• Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen
• Schulung von Mitarbeitenden
• Sicherheitsmassnahmenplanung
• Notfallvorsorge
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch nach Ihrer erfolgreichen Zertifizierung auf dem Weg der kontinuierlichen Verbesserung. Egal auf welchem Stand Sie sind, ob bereits eine Systematik vorliegt (z.B. Branchenlösung) oder nicht, wir unterstützen Sie kompetent und effizient.
[Gefahrenportfolio]
Worum geht es?
Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Diese gesetzlichen Grundlagen verpflichten dazu, Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Dafür sind eine systematische Abklärung sowie die Definition von Schutzmassnahmen für die, bei den betrieblichen Tätigkeiten auftretenden Gefahren unumgänglich. Das Gefahrenportfolio verschafft darüber einen Überblick.
Wie profitieren Sie?
Die Erstellung eines Gefahrenportfolios setzt Fachwissen voraus. Wir beschäftigen uns täglich mit Gefährdungen in Betrieben verschiedener Branchen und bringen unsere langjährige Erfahrung auch gerne in Ihrem Betrieb ein. Wir zeigen Ihnen, wo Prioritäten gesetzt werden müssen und konzentrieren uns auf das Wesentliche. Das Gefahrenportfolio dient Ihnen auch als Nachweisdokument gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Lieferanten, Auditoren und Behörden.
Unsere Dienstleistung
Wir erstellen für Ihren Betrieb oder einen ausgewählten Teilbereich ein Gefahrenportfolio nach anerkannter Suva-Methodik. Dies beinhaltet u.a. folgende Tätigkeiten:
• Definieren der Systemgrenzen
• Erstellen des Gefahreninventars
• Einschätzen des Gefahrenpotentials
• Prüfen, ob anerkannte Regeln der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vorhanden sind
• Feststellen, wo eine Risikobeurteilung durchzuführen ist
[Risikoanalysen]
Worum geht es?
Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Diese gesetzlichen Grundlagen verpflichten dazu, Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Betriebe mit besonderen Gefahren gemäss ASA-Beizugsrichtlinie EKAS 6508 müssen eine Risikoanalyse durchführen. Diese muss durch einen Spezialisten der Arbeitssicherheit erstellt und nach einer anerkannten Methode durchgeführt werden.
Wie profitieren Sie?
Eine Risikoanalyse gibt Ihnen Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Unfällen und Berufskrankheiten und deren Auswirkungen. Sie beantwortet zudem Fragen zu Unfallursachen (Technik, Organisation, Verhalten, Stoffe, usw.) und Auswirkungen. Durch die Umsetzung der in der Risikobeurteilung definierten Massnahmen senken Sie das Risiko von unerwünschten Ereignissen und verringern somit Leid, Ausfalltage und dadurch Kosten.
Unsere Dienstleistung
An einer Besichtigung vor Ort begutachten wir den Bereich (Arbeitsplatz, Prozess, Maschine, etc.) für den die Risikoanalyse erstellt werden soll. Dabei spielt auch der Informationsaustausch mit den Arbeitnehmenden eine wichtige Rolle. Wahrscheinlichkeit und Schadensausmass werden abgeschätzt und anschliessend eine detaillierte Risikoanalyse gemäss anerkannter Suva-Methodik erstellt. Der schriftliche Bericht zeigt Ihnen die Gefährdungen auf und spezifiziert Schutzmassnahmen, die zu treffen sind.
[Brandverhütung]
Worum geht es?
Brände gefährden Menschen, Umwelt und Material. Durch Feuer verursachte Schäden generieren in der Schweiz jährlich Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe. Eine vorsorglich betriebene und konsequent umgesetzte Brandverhütung ermöglicht es, das Risiko solcher Kosten im eigenen Unternehmen zu minimieren und Betriebsunterbrüche zu vermeiden. Die Umsetzung diverser Gesetze, Normen und Behördenauflagen in der Brandverhütung erfordert Know-how und Erfahrung, wodurch der Beizug eines Experten unumgänglich ist.
Wie profitieren Sie?
Die Vorgaben im Bereich Brandverhütung sind vielfältig und nicht immer einfach umzusetzen. Wir helfen Ihnen, optimale Lösungen zu finden für den besten Schutz Ihrer Mitarbeitenden, der Umwelt und Sachwerte und behördliche Auflagen zu erfüllen. Je früher Sie unsere Spezialisten beiziehen, desto optimaler können Sie sich vor einem Brand und dessen Folgen schützen. Für eine frühzeitige Planung sprechen auch die Kosten: Durch die Integration von Brandschutzmassnahmen in die Planungsphase eines Projektes lässt sich der Aufwand beträchtlich reduzieren.
Unsere Dienstleistung
Wir unterstützen Sie kompetent in den Bereichen:
• Evakuierung
• Explosionsschutz /-dokumente
• Fluchtwegkonzepte
• Notfallplanung
[Asbest]
Worum geht es?
In der Schweiz sterben jedes Jahr rund 100 Personen, weil sie bei der Arbeit Asbeststaub eingeatmet haben. Seit 1990 ist die Verwendung von Asbest verboten. Dieser heimtückische Werkstoff ist aber in Gebäuden mit Baujahr vor 1990 nach wie vor häufig anzutreffen.
Auch heute noch kommen Arbeitnehmer - bei Umbauten sowie Abbruch- und Renovationsarbeiten - mit unterschiedlichsten asbesthaltigen Baumaterialien in Kontakt.
Asbest kann in Wellplatten, Leitungen und Kanalisationsrohren, Platten oder Bodenbelägen aus Kunststoff, Zwischendecken, Klebstoffen, Anstrichstoffen oder Kitten enthalten sein. Maurer, Dachdecker, Fassadenbauer, Elektriker, Maler, Gipser, Mechaniker, Sanitärinstallateure, Schlosser und weitere handwerkliche Berufe müssen damit rechnen, bei ihrer Arbeit auf asbesthaltiges Material zu treffen.
Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss in einem ersten Schritt eine Übersicht über das mögliche Gefährdungspotenzial geschaffen werden. Sie dabei zu unterstützen ist unsere Spezialität.
Gebäudeeigentümer kennen danach das Risiko der Asbestfaserfreisetzung in ihrer Liegenschaft. Arbeitgeber das Gefährdungspotenzial für ihre Mitarbeitenden. Sanierungsarbeiten werden plan- und budgetierbar.
Welche Dienstleistungen können Sie in Anspruch nehmen?
Gebäudescreening
Bei dieser rein visuellen Untersuchung des Gebäudes können asbestverdächtige Materialien erfasst und beurteilt werden. Vorhandene Baudaten bzw. Bauakten von früher ausgeführten Arbeiten oder Sanierungen werden dabei ebenfalls für die Beurteilung gesichtet.
In der Regel wählen wir folgendes Vorgehen:
- Gebäudebegehung mit dem Fokus "Schadstoff Asbest" durch fachkundige Person
- Bewertung der Asbest-Risiken
- Beurteilung der Dringlichkeit einer Sanierung der schadstoffhaltigen Materialien
Raumluftmessungen
Besteht aufgrund des Gebäudescreenings ein Verdacht auf eine hohe Raumluftbelastung durch Asbestfasern, so führen wir nach Absprache mit dem Kunden spezifische Messungen durch:
- Erstellen des Messkonzeptes
- Luftmessungen nach VDI-Richtlinie 3492
- Beurteilung der Messresultate (Gefährdungsbeurteilung)
- Empfehlung für die Dringlichkeit von allfälligen Massnahmen (Bericht)
Materialanalye
Bei Bedarf entnehmen wir sachgerecht Proben und organisieren die Analyse durch ein akkreditiertes Labor mittels Rastererlektronenmikroskop REM/EDXA.