Externe Strahlenschutzsachverständige: Das Wichtigste in Kürze

  • Externe Strahlenschutzverständige stellen sicher, dass die Anforderungen an den Strahlenschutz in einem Unternehmen oder einer Einrichtung erfüllt werden. 
  • Sie überwachen die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung. 
  • Gleichzeitig überprüfen sie die Sicherheit von Anlagen und Geräten, die ionisierende Strahlung verwenden. 

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Warum braucht es externe Strahlenschutzsachverständige?

Es gibt mehrere Gründe, warum externe Strahlenschutzsachverständige benötigt werden:

  1. Unabhängigkeit: Externe Sachverständige sind unabhängig von den Betreibern der Anlagen oder Einrichtungen und können daher objektiv und neutral beurteilen, ob die Anforderungen an den Strahlenschutz erfüllt werden.
  2. Fachkompetenz: Externe Sachverständige haben in der Regel eine spezielle Ausbildung und Erfahrung im Bereich des Strahlenschutzes und können daher komplexe Sachverhalte schneller und sicherer beurteilen.
  3. Regulierung: Gesetze und Vorschriften im Bereich des Strahlenschutzes sind oft komplex und ständig im Wandel. Externe Sachverständige können Unternehmen und Einrichtungen dabei helfen, diese Anforderungen zu erfüllen und sich an die aktuellen Regelungen anzupassen.
  4. Sicherheit: Externe Sachverständige tragen dazu bei, dass die Sicherheit von Anlagen und Geräten, die ionisierende Strahlung verwenden, gewährleistet ist und das Risiko von Strahlenexposition für die Bevölkerung und die Umwelt minimiert wird.

Gesetzliche Grundlagen

Strahlenschutz beim Umgang mit Anlagen zur Erzeugung von ionisierender Strahlung

Die Strahlenschutzverordnung StSV schreibt vor, dass Betriebe, welche eine Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung (radioaktive Stoffe oder Röntgenanlagen) haben, einen Strahlenschutzsachverständigen beauftragen müssen. Dieser gibt Vorgaben, instruiert und überwacht die Umsetzung.

Strahlenschutz beim Einsatz von beruflich strahlenexponierten Personen in Drittbetrieben

Die Strahlenschutzverordnung StSV gibt vor, dass Betriebe, welche Mitarbeitende in kontrollierten Zonen von Drittbetrieben oder in eigenen Labors beschäftigen wollen, eine Bewilligung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) benötigen. Zudem müssen sie einen Strahlenschutzsachverständigen (StSV, Art. 18) bestimmen. Dieser ist für die Organisation des Strahlenschutzes und die Information der strahlenexponierten Personen zuständig.

Wie unterstützt SBIS?

Wir helfen Ihnen, die gestellten Anforderungen gesetzeskonform, praxisnah und in hoher Qualität zu erfüllen:

Stellung eines externen Sachverständigen für den Umgang mit Anlagen zur Erzeugung von ionisierender Strahlung

  • Erstellung einer betriebsinternen Weisung (Strahlenschutzkonzept)
  • Umsetzungsüberwachung
  • Unterweisung der Arbeitnehmenden über die Gefahren und das richtige Verhalten
  • Überwachung der Instandhaltung nach Herstellerangaben

Stellung eines externen Sachverständigen für den Einsatz von beruflich strahlenexponierten Personen in Drittbetrieben

  • Führen der Datenbank mit den strahlenexponierten Personen
  • Führen der Datei mit den Dosiswerten
  • Ausstellen von für den Einsatz in Kernanlagen etc. notwendigen Strahlendokumenten
  • Information der betroffenen Mitarbeitenden
  • Auskunftsstelle

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Davon profitieren Sie

Der externe, vom Bundesamt für Gesundheit BAG anerkannte Strahlenschutzsachverständige von SBIS ist Ihre unabhängige Anlaufstelle für Fragen des Strahlenschutzes. Er führt eine den betrieblichen Verhältnissen angepasste und auf die besonderen Gefährdungen ausgerichtete Beratung durch. Diese bildet einen wichtigen Nachweis für den Betreiber hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen.