Risikoanalysen: Das Wichtigste in Kürze

  • Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) und Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgebende für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. 
  • Diese gesetzlichen Grundlagen verpflichten dazu, Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. 
  • Betriebe mit besonderen Gefahren gemäss ASA-Beizugsrichtlinie EKAS 6508 müssen eine Risikobeurteilung durchführen. 
  • Diese muss durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten der Arbeitssicherheit erstellt und nach einer anerkannten Methode durchgeführt werden. 

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Wie werden Risikoanalysen durchgeführt?

Die ursachenbezogene Einschätzung von Gefahren kann in unterschiedlichem Körnungsgrad mehrstufig durchgeführt werden. Entscheidend sind die Stufe und Aufgabe des Empfängers in der Organisation.

Besteht das Bedürfnis für eine strategische, taktische oder operative Risikoanalyse, ist die Form immer abhängig von den zu erreichenden Schutzzielen – angefangen bei der strategischen Planung bis hin zum operativen Teilschutzkonzept.

Wie unterstützt SBIS?

An einer Besichtigung vor Ort begutachtet SBIS den Bereich (Arbeitsplatz, Prozess, Maschine, etc.), für den die Risikobeurteilung erstellt werden soll. Dabei spielt auch der Informationsaustausch mit den Arbeitnehmenden eine wichtige Rolle. 

Wahrscheinlichkeit und Schadensausmass werden abgeschätzt und anschliessend eine detaillierte Risikobeurteilung gemäss anerkannter Suva-Methodik erstellt. Der schriftliche Bericht zeigt Ihnen die Gefährdungen auf und spezifiziert Schutzmassnahmen, die zu treffen sind.

Wie profitieren Sie?

Eine Risikobeurteilung beantwortet Fragen zu Unfallursachen (Technik, Organisation, Verhalten, Stoffe, usw.) und Auswirkungen. Durch die Umsetzung der in der Risikobeurteilung definierten Massnahmen senken Sie das Risiko von unerwünschten Ereignissen und verringern somit Leid, Ausfalltage und dadurch Kosten.

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