[Einführung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001]
Worum geht es?
Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel rückt die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit zunehmend ins Zentrum der Interessen. Entsprechend wird auch von Unternehmen vermehrt verlangt, dass sie sich mit ihrer Umweltleistung befassen, den damit verbundenen Herausforderungen stellen und entsprechend handeln.
Mit der Norm ISO 14001 existieren seit 1996 weltweit einheitliche Kriterien zur Bewertung eines Umwelt-Managementsystems. Damit steht ein Instrument zur Verfügung, welches einem Unternehmen erlaubt, Umweltschutz nachweislich und mit System zu betreiben und dies gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Lieferanten, Behörden, Investoren und der Gesellschaft glaubhaft darzulegen.
Wie profitieren Sie?
Mit unserer Erfahrung zeigen wir Ihnen auf, wo die Ressourcen einzusetzen sind. Falls in Ihrem Unternehmen schon ein Managementsystem existiert (z.B. ISO 9001) unterstützen wir Sie bei der Integration des Umweltmanagementsystems, damit Doppelspurigkeiten vermieden werden.
Unsere Dienstleistung
Wir führen Ihre Organisation bis zur Zertifizierungsreife und unterstützen Sie in sämtlichen nach ISO 14001 geforderten Bereichen wie zum Beispiel:
• Umweltrechtskonformität
• Umweltrelevante Unternehmensprozesse
• Umweltaspekte
• Dokumentenlenkung
• Ziele und Massnahmen
• Notfallvorsorge
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch nach Ihrer erfolgreichen Zertifizierung auf dem Weg der kontinuierlichen Verbesserung. Egal auf welchem Stand Sie sind, ob bereits eine Systematik vorliegt oder nicht, unsere Umweltspezialisten unterstützen Sie kompetent und effizient.
[Externer Gefahrgutbeauftragter]
Worum geht es?
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) vom 15. Juni 2001 gilt für Unternehmen, die gefährliche Güter auf der Strasse, auf der Schiene oder auf Gewässern befördern.
Wer mit gewissen Mengen an Gefahrgut zu tun hat muss einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Dies ist eine fachlich und zeitlich anspruchsvolle Aufgabe. Zur Erfüllung dieses Auftrags sieht die GGBV die Möglichkeit des Beizugs eines externen Gefahrgutbeauftragten explizit vor.
Wie profitieren Sie?
Die Anforderungen an einen Gefahrgutbeauftragten setzen profunde Kenntnisse der nationalen resp. internationalen Vorschriften voraus und die stetige Weiterbildung ist ein Muss. Dank dem Beizug eines externen Gefahrgutbeauftragten sparen Sie Zeit und personelle Ressourcen. Die Möglichkeit, die Position des Gefahrgutbeauftragten durch eine firmenexterne Person zu besetzen garantiert Ihnen zudem die nötige Unabhängigkeit, die es für die Erfüllung dieser Aufgabe braucht. Die Erfahrung aus diversen Gefahrgut-Mandaten erlaubt es uns, die in Ihrem Unternehmen wahrzunehmenden Aufgaben effizient und kompetent zu erledigen.
Unsere Dienstleistung
In einem ersten Schritt klären wir auf Auftragsbasis ab, ob Ihr Unternehmen der GGBV unterstellt ist. Sollte dies der Fall sein, offerieren wir Ihnen auf Mandatsbasis nachstehende Leistungen:
• Umfassende Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
• Überprüfung der entsprechenden internen Verfahren und Anweisungen
• Schulung der verantwortlichen Personen im Betrieb
• Unterstützung bei der Umsetzung vorbeugender Massnahmen zur Unfallverhütung
• Erstellen eines Unfallberichtes im Schadenfall
• Erstellen des Jahresberichtes
Unsere Fachexperten beschäftigen sich täglich mit der Thematik «Gefahrgut» und bieten Ihnen fachliche und praxisorientierte Unterstützung an.