Elektrosicherheit: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elektrosicherheit bezieht sich auf die Sicherheit von Personen und Sachwerten im Zusammenhang mit der Verwendung von Elektrizität. 
  • Es geht darum, elektrische Gefahren zu erkennen, zu vermeiden und zu beseitigen, um Personen- und Sachschäden zu verhindern.

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Welche Unternehmen sollten sich mit der Elektrosicherheit beschäftigen?

Jedes Unternehmen sollte sich mit der Elektrosicherheit beschäftigen, da sie in irgendeiner Weise mit elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fabrikationsbetriebe: Unternehmen, die Produkte herstellen, arbeiten oft mit Maschinen und Anlagen, die elektrisch betrieben werden. Sie müssen sicherstellen, dass diese Anlagen sicher und ordnungsgemäss installiert, gewartet und betrieben werden.
  • Gewerbebetriebe: Unternehmen wie Werkstätten, Labors, Büros und Geschäfte arbeiten oft mit elektrischen Geräten und Anlagen. Auch hier muss der ordnungsgemässe Betrieb sichergestellt werden. 
  • Dienstleistungsunternehmen: Unternehmen wie Elektriker, Ingenieure und Architekten, die im Bereich der Elektrotechnik tätig sind, müssen sicherstellen, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften befolgen.
  • Öffentliche Einrichtungen: Auch Regierungsbehörden, Schulen, Krankenhäuser und andere öffentliche Einrichtungen müssen den ordnungsgemässen Betrieb von elektrischen Anlagen und Geräten sicherstellen. 

Gesetzliche Grundlagen Elektrosicherheit

In der Schweiz gibt es mehrere gesetzliche Regelungen, die die Elektrosicherheit betreffen. Die Wichtigsten sind:

  • Starkstromverordnung: Diese Verordnung regelt Erstellung, Betrieb und Instandhaltung von elektrischen Starkstromanlagen. Diese Verordnung regelt die Verpflichtung zu einem Elektrosicherheits-Sicherheitskonzept und die notwendigen Instruktionen.
  • Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV): Gemäss dieser Verordnung muss die Sicherheit von Personen und Sachwerten sowie die richtige Funktion der Anlage bei sachgemässem Gebrauch gewährleistet werden. Die Eigentümer müssen weiter dafür sorgen, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Artikel 3 und 4 dieser Verordnung entsprechen.
  • Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 3): Arbeitgebende müssen alle Anordnungen erteilen und alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren. Darunter gehören auch die Massnahmen zum Schutz vor elektrischen Unfällen.

Wer im Unternehmen sollte sich damit beschäftigen?

Sicherheitsbeauftragte

Verantwortliche Person für Instandhaltung und Wartung

Führungskräfte

Arbeitnehmende

Weshalb muss ich mich dem Thema Elektrosicherheit widmen?

Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, welche einzuhalten sind, muss sich eine Unternehmung mit Elektrosicherheit beschäftigen. SBIS hilft hierbei, das Richtige richtig zu tun. Daraus können sich für die Unternehmung folgende Nutzen ergeben: 

  1. Schutz von Personen: Eine sichere elektrische Umgebung schützt Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher vor Verletzungen und Unfällen durch elektrischen Strom.
  2. Schutz von Sachwerten: Eine regelmässige Wartung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Geräten kann potenzielle Probleme frühzeitig erkennen und beheben, bevor sie zu grösseren und teureren Schäden führen.
  3. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften: Durch die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen an die Elektrosicherheit kann das Unternehmen Strafen und Bussgelder vermeiden.
  4. Erhaltung der Produktivität und Effizienz: Sichere und ordnungsgemäss betriebene elektrische Anlagen und Geräte können Ausfallzeiten und eine Verringerung der Produktivität vermeiden.
  5. Kosteneinsparungen: Eine regelmässige Wartung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Geräten kann helfen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu grösseren und teureren Schäden führen.
  6. Reputation: Unternehmen und Organisationen, die sich für Elektrosicherheit engagieren, können ihren Ruf verbessern und dadurch das Vertrauen ihrer Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit gewinnen.
  7. Schutz der Umwelt: Durch den sicheren Umgang mit elektronischen Geräten und deren Entsorgung können Umweltbelastungen minimiert werden.

Wie unterstützt SBIS?

Wir unterstützen Sie gerne individuell und kompetent in den folgenden Bereichen der Elektrosicherheit:

  • Audits und Inspektionen der Elektrosicherheit in Betrieben und an Anlagen
  • Sicherheitstechnische Beurteilung von elektrischen Anlagen
  • Risikobeurteilung von elektrischen Anlagen und Maschinen, Prüf- und Versuchsfeldern sowie Laboren
  • Erarbeiten und Festlegen von entsprechenden Massnahmen
  • Erstellung von Elektrosicherheitskonzepten und anschliessende Schulung der Mitarbeitenden
  • Baustellenaudits bei elektrotechnischen Arbeiten (z. B. an Energieverteilern, an Hochspannungsanlagen, in Kraftwerken usw.)
  • Unfallabklärung nach Elektrounfällen und Definition der entsprechenden Massnahmen
  • Schulung und Instruktion Ihrer Mitarbeitenden (z. B. Elektrosicherheit anhand der lebenswichtigen 5+5 Regeln im Umgang mit Elektrizität, Verwendung der PSA usw.)

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