Externe Sicherheitsbeauftragte: Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebsexterne Sicherheitsbeauftragte sollen den Betrieb und insbesondere die Geschäftsleitung in allen Belangen des Sicherheitsmanagement unterstützen.
  • Externe Sicherheitsbeauftragte gewährleisten ein hohes Ausmass an Professionalität und sind immer auf dem neusten Wissenstand.
  • Externe Sicherheitsbeauftragte können sinnvoll sein, da sie unabhängig und objektiv sind und somit einen frischen Blick auf die Sicherheitsprozesse und -verfahren eines Unternehmens haben. 
  • Externe Sicherheitsbeauftragte verfügen über ein weit verzweigtes Netzwerk, welches ermöglicht, frühzeitig und proaktiv zu handeln.
  • Externe Sicherheitsbeauftragte verfügen über das notwendige Fachwissen, um die Vorgesetzen (KOPAS) bei ihrer Aufgabe zu unterstützen.

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Warum braucht es externe Sicherheitsbeauftragte?

Es gibt mehrere Gründe, warum ein Unternehmen externe Sicherheitsbeauftragte braucht:

  1. Unabhängigkeit und Objektivität: Externe Sicherheitsbeauftragte sind unabhängig von den internen Abläufen und Interessen des Unternehmens und können daher eine objektive Beurteilung der Sicherheitsmassnahmen vornehmen.
  2. Erfahrung und Kenntnisse: Externe Sicherheitsbeauftragte haben oft breitere Erfahrung und Kenntnisse in Bezug auf Sicherheitsthemen und -gesetzgebung als die internen Mitarbeitenden und können das Unternehmen daher besser beraten und unterstützen.
  3. Risikomanagement: Externe Sicherheitsbeauftragte können das Risikomanagement des Unternehmens verbessern, indem sie die Risiken identifizieren, bewerten und Massnahmen zur Risikominderung empfehlen.
  4. Kosteneffizienz: Externe Sicherheitsbeauftragte können in bestimmten Fällen kosteneffizienter sein als das Aufbauen und Aufrechterhalten einer internen Sicherheitsabteilung.

Gesetzliche Grundlagen Externe Sicherheitsbeauftragte

Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) regelt im Artikel 11a bis 11g den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben. Die EKAS-Richtlinie 6508 (Beizugsrichtlinie) konkretisiert diese Forderung.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

Die Unternehmung bildet ihre Vorgesetzten zu KOPAS (Kontaktpersonen Arbeitssicherheit) aus, welche die direkten Ansprechpersonen für die Sicherheit vor Ort sind. Sie stehen in Verbindung mit den externen SiBe, der sie unterstützt und berät. 

Wer muss sich damit beschäftigen?

Sämtliche Behörden, Unternehmen und deren Unternehmensleitungen haben sicherheitsrelevante Themen zu bewältigen und den Schutz ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen.  Dies ist unabhängig von der Grösse oder der Branche, in der diese tätig sind.  

Der Einsatz in Unternehmen ist aus zweierlei Aspekten zweckmässig. Einerseits in Unternehmen, welche nicht über die personellen und fachlichen Ressourcen verfügen, um die Funktionen von SiBe zu besetzen. Andererseits sind diese auch für grosse Organisationen zweckmässig, um erweiterte Kenntnisse und Kompetenzen (Aussensicht) einzubinden.  

Wer im Unternehmen ist dafür verantwortlich?

Management, Geschäftsleitung und Vorgesetzte

Wie unterstützt SBIS?

Unser kompetentes Expertenteam unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen, insbesondere bei:

  • Jahresplanung, inklusive Budgetierung
  • Ausarbeitung, Überprüfung und Aktualisierung von betrieblichen und überbetrieblichen Sicherheitssystemen
  • Durchführung von Gefährdungsermittlungen und Erarbeitung von Vorschlagen für den Gesundheitsschutz und zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Erarbeitung von Risikobeurteilungen einschliesslich der Massnahmenplanung
  • Aus- und Weiterbildung der Belegschaft aller Stufen
  • Beratung der KOPAS
  • Unterstützung beim ASA-System
  • Durchführung von Audits und Sicherheitskontrollen des Sicherheitssystems in Ihrem Betrieb
  • Unterstützung bei der Konformität mit gesetzlichen und anderen Forderungen mittels einer Liste aller eidgenössischen Gesetze und Verordnungen
  • Organisation der Notfallvorsorge
  • Erfassung, Abklärung und Dokumentation der Unfälle, Beinahe-Unfälle und Berufskrankheiten
  • Erstellung von periodischen Berichten und Statistiken über das Unfallgeschehen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Projekten in der Planungsphase und Unterstützung bei der Beschaffung sicherheitskonformer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei der Planung von Schwerpunktprogrammen und Kampagnen
  • Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die Geschäftsleitung
  • Erstellung des Jahresberichtes, z.B. für Management-Review
  • Vertretung gegenüber den Durchführungsorganen (Suva, Kantonale Arbeitsinspektorate)

Mittels Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und Sicherheitskoordinatoren (SiKo) des SBIS wird gewährleistet, dass die sicherheitsrelevanten geltenden normativen Vorgaben adäquat und konform umgesetzt werden. Sei es bezüglich Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz, als Verantwortlicher SiBe für die Qualitätssicherung Brandschutz (QSS nach VKF) bis hin zu Themen mit Bezug zum Umweltschutz.  

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