Umweltschutzkonzept: Das Wichtigste in Kürze

Umweltschutzkonzepte in Unternehmen und Organisationen können folgende Teilaspekte umfassen:

  • Zertifizierte Umweltmanagementsysteme (ISO 14001): Deklaration eines unternehmensweit verankerten und international anerkannten Standards im Umweltschutz 
  • Cleaner Production Ansätze: Erfassung und Bewertung von Optimierungsmöglichkeiten im Bereich des Material- und Ressourcenverbrauchs sowie der Abfallwirtschaft 
  • Zertifizierte Energiemanagementsysteme (ISO 50001): Deklaration eines unternehmensweit verankerten und international anerkannten Standards im Bereich Energieeffizienz
  • Einhaltung der Verpflichtungen als Grossverbraucher: Kenntnis und Nutzung der sich gleichzeitig mit den Verpflichtungen ergebenden Möglichkeiten der Förderung der Energieeffizienz durch die entsprechenden Organe
  • Rechtssicherheit im nationalen Umweltschutz: Führung eines aktiven Nachweises, dass geltendes Schweizer Recht eingehalten wird und dass Verfahren zur systematischen Aktualisierung und Überprüfung eingeführt sind
  • Rechtssicherheit im europäischen Umweltschutz: Berücksichtigung und Nachverfolgung des im Warenverkehr mit der EU geltenden Umweltrechts

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Warum braucht es ein Umweltschutzkonzept?

Das Umsetzen von Umweltschutzkonzepten generiert grundsätzlich einen Nutzen, der sowohl nach extern als auch nach intern ausgerichtet ist:

  • Extern: Kooperation mit den interessierten Parteien (Gesellschaft, Gesetzgeber, Banken und Versicherungen, Partner und Lieferanten), indem Image und Vertrauen gefördert werden. 
  • Intern: erhebliche Kosteneinsparungen und positive Wirkung auf die Beziehung zu den Mitarbeitenden

Während die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften eine Selbstverständlichkeit für den Erhalt der Geschäftstätigkeit ist, schützt der aktive Nachweis der Rechtskonformität zusätzlich vor Regressforderungen und Sanktionen. Die Kenntnis der im Marktumfeld relevanten Vorgaben und deren zukünftige Weiterentwicklung schafft Planungssicherheit und den Erhalt der Marktfähigkeit der eigenen Produkte und Dienstleistungen.

Gesetzliche Grundlagen Umweltschutzkonzepte

Folgende Gesetze und Verordnungen sind im Kontext der Umweltschutzkonzepte relevant:

  • Bundesgesetz über Chemikalien (ChemG) mit vier Verordnungen
  • Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) mit fünfzehn Verordnungen
  • Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) mit einer Verordnung
  • Strahlenschutzgesetz (StSG) mit zwei Verordnungen
  • CO2-Gesetz (CO2-G) mit einer Verordnung
  • Energie-Gesetz (EnG) mit drei Verordnungen

Zu diesen Gesetzen und Verordnungen des Bundes sind die entsprechenden kantonalen Erlasse und Umsetzungsregeln zu beachten, die teilweise abweichende und verschärfte Forderungen enthalten.

Woraus besteht ein Umweltschutzkonzept?

Die Umweltkonzepte haben einen unterschiedlichen Durchdringungsgrad:

  • Zertifizierte Managementsysteme und Umsetzungen zur Rechtskonformität im Umweltschutz (national und international): organisations- und standortübergreifend, betreffen alle Führungs-, Wertschöpfungs- und unterstützenden Prozesse der Organisation sowie alle Mitarbeitenden der Organisation
  • Cleaner Production Ansätze und Ansätze von Grossverbrauchern: betreffen ausgewählte Führungs-, Wertschöpfungs- und unterstützende Prozesse der Organisation, zum Beispiel Geschäftsleitung, Entwicklung und Design, Einkauf, Infrastruktur, Produktion, Transportwesen etc.

Allen Konzepten ist gemeinsam, dass eine systematische und nachweisbare Planung und Umsetzung erfolgt. Weiter werden Ziele gesetzt und die Wirksamkeit der darauf ausgerichteten Massnahmen gemessen. Zudem werden die Ergebnisse analysiert und je nach Resultat durch weitere Massnahmen verbessert.

Wer muss sich damit beschäftigen?

Rechtskonformität nachweislich zu führen, ist eine Forderung der ISO 14001 und betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die eine Zertifizierung nach ISO 14001 anstreben oder erhalten haben. 

Unternehmen, die mit Bund oder Kanton eine Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz eingegangen sind, wenden mit Vorteil die Prinzipien und Vorgehensweisen der ISO 50001 an, allerdings oftmals ohne Zertifizierungsabsicht, da diese in der Schweiz kaum zusätzlichen Nutzen generiert.

Eine ISO-Zertifizierung im Bereich Umwelt oder Energie ist ein zusätzlicher, international anerkannter Leistungsnachweis, der eine Profilierung gegenüber Mitbewerbern in Bieterverfahren bewirkt.

Cleaner Production Konzepte sind von allen Unternehmen und Organisationen, unabhängig vom Standort, der Grösse oder der Branche anwendbar. Sie sind weniger auf die Aussenwirkung ausgerichtet und wirken insbesondere auf die Effizienzsteigerung der Leistungserbringung. 

Zielgruppe

Themen der Rechtssicherheit im Umweltschutz sind grundsätzlich für alle Unternehmen und Organisationen relevant – unabhängig vom Standort, der Grösse oder der Branche. 

Wer im Unternehmen ist dafür verantwortlich?

Die Einführung von Umweltkonzepten ist grundsätzlich immer ein Geschäftsleitungsentscheid.

Die Umsetzung erfolgt dann jeweils im Betrieb und betrifft hauptsächlich Prozesseigner und spezielle Funktionen, wie zum Beispiel Umweltverantwortliche, Verantwortliche für Instandhaltung und Wartung, Qualitätsmanager usw.

Wie unterstützt SBIS?

SBIS-Expertinnen und -Experten unterstützen Unternehmen und Organisationen in allen Bereichen der genannten Umweltkonzepte und helfen damit, den gewünschten Nutzen zu generieren. 

Grundsätzlich können Unternehmen und Organisationen diese Aufgaben selbst lösen, in der Regel fehlen dazu aber die nötigen Ressourcen und Kompetenzen. Die Kompetenzen aufzubauen, ist ein langwährender Prozess. 

Daher ist es oft vorteilhaft, die bereits bei SBIS-Experten vorhandene Kompetenz zu nutzen und von der langjährigen Erfahrung dieser Experten zu profitieren. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der veranschlagte Zeithorizont für das Erreichen der Ziele knapp ist.

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